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   LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20 ER   

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https://dejure.org/2020,40524
LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20 ER (https://dejure.org/2020,40524)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.12.2020 - L 18 SB 160/20 ER (https://dejure.org/2020,40524)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - L 18 SB 160/20 ER (https://dejure.org/2020,40524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Berufung, Bescheid, Erfolgsaussicht, GdB, Widerspruchsbescheid, Gerichtsbescheid, Merkzeichen, Gutachten, Psychotherapie, Psychiatrie, Feststellung, Vollstreckung, Gehbehinderung, Aussetzung, Aussetzung der Vollstreckung, aufschiebende Wirkung, Merkzeichen aG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20
    Im Rahmen der zu treffenden Aussetzungsentscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG musste eine Abwägung des Interesses des Vollstreckungsgläubigers an der Vollziehung gegenüber dem Interesse des Vollstreckungsschuldners daran, nicht vor endgültiger Klarstellung "leisten" zu müssen, unter Einbeziehung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels erfolgen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 05.09.2001, B 3 KR 47/01 R).

    Der Wortlaut des § 199 Abs. 2 SGG ist insofern irreführend (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98 B, SozR 3-1500 § 199 Nr. 1: Gebundene Entscheidung "Kompetenz - Kann", vgl. zum Ermessen auch BSG vom 05.09.2001, B 3 KR 47/01 R juris RdNr. 7).

    Die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels fungiert als ein Abwägungsbelang, der gegebenenfalls entscheidend ins Gewicht fallen kann, z.B. wenn die Erfolgsaussichten der Berufung offensichtlich sind (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 05.09.2001, B 3 KR 47/01 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08

    Aussetzung der Vollstreckung, Erfolgsaussicht der Berufung, Berufskrankheit,

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20
    Ausschlaggebend für das unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung gefundene Abwägungsergebnis war vorliegend, dass die auf Seiten der Klägerin bei Nichtvollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Bestätigung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile schwerer wiegen als die auf Seiten des Beklagten bei Vollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Aufhebung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile (vgl. zur Abwägung bei Leistungsklagen und zum Aspekt des nicht zu ersetzenden Nachteils LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER; LSG Bayern vom 27.08.2008, L 2 U 236/08 ER; LSG Bayern vom 14.01.2009, L 17 U 353/08 ER).

    Zu berücksichtigen war dabei auch, dass nach § 719 Abs. 1 iVm § 707 ZPO der Vollstreckungsschuldner, hier also die Beklagte, darlegen und glaubhaft machen muss, dass ihm durch die Vollstreckung ein nicht zu ersetzender Nachteil entstehen würde, dass ihm also in der konkreten Vollstreckungssituation besondere Nachteile entstehen, d.h. solche, die nicht regelmäßig mit der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckbarkeit nicht rechtskräftiger Urteile der Sozialgerichte ohne Sicherheitsleistung einhergehen, wenn er vor rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits leisten muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER juris RdNr. 7).

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20
    Hierfür ist allein die Urteilsformel maßgebend (BSG 4. Senat vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98 B juris Rn 13).

    Der Wortlaut des § 199 Abs. 2 SGG ist insofern irreführend (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98 B, SozR 3-1500 § 199 Nr. 1: Gebundene Entscheidung "Kompetenz - Kann", vgl. zum Ermessen auch BSG vom 05.09.2001, B 3 KR 47/01 R juris RdNr. 7).

  • LSG Bayern, 27.08.2008 - L 2 U 236/08

    Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20
    Ausschlaggebend für das unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung gefundene Abwägungsergebnis war vorliegend, dass die auf Seiten der Klägerin bei Nichtvollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Bestätigung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile schwerer wiegen als die auf Seiten des Beklagten bei Vollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Aufhebung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile (vgl. zur Abwägung bei Leistungsklagen und zum Aspekt des nicht zu ersetzenden Nachteils LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER; LSG Bayern vom 27.08.2008, L 2 U 236/08 ER; LSG Bayern vom 14.01.2009, L 17 U 353/08 ER).
  • BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 722/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung der Entziehung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20
    Ferner sind gegebenenfalls die Nachteile gegeneinander abzuwägen, die bei Vollstreckung bzw. Nichtvollstreckung des Urteils eintreten würden (vgl. zur Abwägung im Eilverfahren im Sinne einer solchen "Doppelhypothese" z.B. BVerfG vom 15.03.2010, 1 BvR 722/10 juris Rn 10 - 12); die diesbezügliche gesetzgeberische Wertung ist in die Abwägung einzubeziehen.
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